AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Installationen / Technik

Der Veranstalter stellt sicher, dass zum Zeitpunkt des Eintreffens von Thomas Roffler die Zufahrtswege für Transporter / PW und einen gesicherten Parkplatz frei sind, Stromanschlüsse am Auftrittsort betriebsbereit und die Musikanlage komplett und betriebsbereit eingerichtet ist (sofern vom Veranstalter d.h. einem Veranstaltungstechnik-Unternehmen gestellt wird). Das DJ-Equipment beinhaltet mindestens 2 DJ-CD Player
(Pioneer CDJ-200 oder höher), 1 DJ-Mischpult (Pioneer DJM-600 oder höher) sowie
1 Mikrofon (Funk- / oder Kabelmikrofon). Diese Mindestanforderungen müssen vom Veranstalter eingehalten werden.

Allgemeine Bestimmungen

In Folge Absage der Veranstaltung bei schlechter Witterung, Besuchermangel, fehlender Bewilligungen, ungenügend gesicherter Bühnen usw. gelten nicht als höhere Gewalt. Vertragsbruch zieht eine Konventionalstrafe in Höhe der Totalgage nach sich. 

Thomas Roffler unterliegt in der Gestaltung der Darbietung nur teilweise den Anweisungen des Veranstalters. Es wird angenommen, dass sich der Veranstalter über Thomas Roffler und seine Darbietung vor Vertragsabschluss hinreichend informiert hat. Promotion- und Werbematerial
von DJ TOM CLERC darf an der Veranstaltung publiziert und aufgelegt werden. 

Thomas Roffler trifft in Bühnengemässer Garderobe auf. Er verpflichtet sich in seinen Darbietungen den ortsüblichen Anforderungen anzupassen, die Hausordnung des Veranstalters zu beachten und in jeder Beziehung sein Bestes zu leisten. 

Der Veranstalter haftet für die Sicherheit der Technischen Geräte, Kostüme und Requisiten
von DJ TOM CLERC, während der Zeit vom Betreten bis zum Verlassen der Veranstaltung.
Ebenso ist er für Schäden, verursacht durch das Publikum, sowie durch instabile Bühnen, Regen, Feuer, Diebstahl usw. verantwortlich. Der Veranstalter ist verpflichtet die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen zu haben.

Bewilligungen / Verordnungen

Autoren-, Konzert- und Tanzbewilligungen sind Sache des Veranstalters.
Die SUISA - Gebühren oder andere Autorengebühren gehen zu Lasten des Veranstalters.
Der Veranstalter ist verpflichtet die Bestimmungen der Schall- und Laserverordnung SLV einzuhalten und während der Veranstaltung zu überwachen. DJ TOM CLERC verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten.

Gage

Wird vom Veranstalter vor- oder nach der Veranstaltung an Thomas Roffler in bar ausbezahlt. Verlängerungen der Auftritts Dauer erhöht die Gage von Thomas Roffler pro angebrochene
Stunde um CHF 100.- (zahlbar nach Spielschluss).


Download
AGB
AGB TOM CLERC.pdf
Adobe Acrobat Dokument 27.9 KB
Download
Vertrag
Vertrag TOM CLERC.pdf
Adobe Acrobat Dokument 6.1 KB